Honorar

Alle Informationen auf einen Blick

Die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung (PKV)

Meine Approbation zur psychologischen Psychotherapeutin ermöglicht mir, mit privaten Krankenkassen therapeutische Leistungen abzurechnen.

In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuell geschlossenen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie vor der Aufnahme einer Psychotherapie, welcher Leistungsumfang in Ihrem Vertrag enthalten ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen für die Erstattung.

Beihilfestellen (Für Beamt*innen)

Für verbeamtete Personen können die Kosten für eine Psychotherapie von der Beihilfestelle übernommen werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Beihilfestelle in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden und welche Formulare eingereicht werden müssen. Fordern Sie die entsprechenden Formulare bei der Ihrer Beihilfestelle an.

Heilfürsorge (Polizei– und Bundeswehrmitarbeiter*innen)

Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr können die Kosten für eine Psychotherapie von der Heilfürsorge erstattet bekommen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Heilfürsorge was Sie für eine Kostenerstattung benötigen.

Selbstzahler*innen

Selbstverständlich können Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen. Bei geplanter Verbeamtung oder späterem Abschluss verschiedener Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung oder privater Krankenversicherung kann es unter Umständen vorteilhaft sein, dass eine Diagnose nicht offiziell wird.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Eine direkte Genehmigung für Psychotherapie seitens der gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Privatpraxis leider nicht möglich. Eine Kostenübernahme ist nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. In Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob diese das sogenannte Kostenerstattungsverfahren unterstützt. Das Erstgespräch erfolgt hierbei auf eigene Kosten.

Sollte Ihre Krankenkasse nicht die vollständige Gebühr übernehmen, ist die Differenz von Ihnen zu tragen.

Honorar

Bitte beachten Sie, dass Ihre private Krankenversicherung möglicherweise nicht alle Behandlungskosten vollständig übernimmt. Eine eventuell entstehende Differenz ist von Ihnen selbst zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die individuellen Erstattungsmodalitäten zu informieren.

Die Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gemäß den aktuellen Bestimmungen vom 01.07.2024, wie sie für die Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen empfohlen werden.

Der Steigerungsfaktor kann je nach Krankheitsbild, Behandlungsaufwand und individueller Situation variieren. Selbstverständlich informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die zu erwartenden Kosten.

Für Selbstzahler*innen beträgt das Honorar 140,76 € pro Therapiestunde (50 Minuten).